E. & G. Rauch Fischereiausbildung

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Staatliche Fischerprüfung Bayern

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Prüfungstermin

  • Die staatliche Fischerprüfung findet nur einmal jährlich landeseinheitlich für ganz Bayern am 1. Samstag im März statt (= Hauptprüfung).
    (Nachholtermin Wiederholungsprüfung: letzter Samstag im Juni!)
  • Anmeldeschluß für die staatliche Fischerprüfung: 01. Dezember des Vorjahres!
  • Anmeldemöglichkeit für Prüfungsbewerber über:

a) online Internet   www.fischerpruefung.bayern.de
b) Landesfischereiverband Bayern e.V. (LFV)
c) E. & G. Rauch, Schulungsleitung, Vordruck / Internet


Nach Eingabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Postanschrift des Prüfungsbewerbers, wird eine Anmeldebestätigung / Rechnung mit Buchungsvermerk ausgedruckt. 30 € Prüfungsgebühr bezahlen => letzter Buchungstag ist der 15. Dezember des Vorjahres!


Anmeldeverfahren:
Landesfischereiverband Bayern e. V.    ( LFV )   
Pechdellerstraße 16,    81545 München 
Tel:  089 / 64 27 26 23    Fax:  089 / 64 27 26 66
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.


Zentrale Prüfungsbehörde:
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Fischerei
82319 Starnberg, Weilheimer Straße 8,
Tel: 081 51 / 26 92 130 oder 15150 Fax: 081 51 / 269 21-70
www.lfl.bayern.de |  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

E. & G. Rauch
Alte Heide 4, 80805 München,
Tel. 089 / 368 97 01,  Fax 089 / 32 38 56 31
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

  • Anmeldung / Schulungsgebühr / Vorbereitungskurs ist unabhängig von der staatlichen
    Anmeldefrist / Prüfungsgebühr 30.- Euro!
  • Ohne Vorbereitungslehrgang keine Prüfungszulassung!
  • Die Benachrichtigung für den Prüfungsort wird ca. 3 Wochen vor dem Prüfungstermin zugesandt.
  • Prüfungszulassung ab dem 12. Lebensjahr. (Alter nach oben - unbegrenzt!)
  • Durchführung der Prüfung (lt. § 6 Abs.1/AVFiG), ist schriftlich, unter Aufsicht, innerhalb von zwei Stunden, 60 Fragen aus allen 5 Prüfungsfachgebieten mit je 12 Fragen zu beantworten.    (Haupt- und Nachholtermin)
  • Ergebnis der Prüfung, (lt. § 7 Abs. 1 + 2/AVFiG): Hat der Bewerber die Prüfung bestanden, so erhält er von der Prüfungsbehörde ca. 3 - 5 Wochen nach Ablegen der Prüfung, ein Prüfungszeugnis / Urkunde.
  • Der Bewerber hat die Prüfung nicht bestanden, wenn er mehr als ein Viertel (> 15 ) der 60 gestellten Fragen oder mehr als die Hälfte (> 6 ) der 12 Fragen aus einem Prüfungsgebiet nicht oder nicht richtig beantwortet hat oder wenn er von der Prüfung ausgeschlossen wurde.


Siehe ausführliche Informationen und Erläuterungen unter: www.fischerpruefung.bayern.de